Was passiert beim Tod mit meinen Anteilen?
Verstirbt ein(e) Genosse/in, wird die sogenannte Sonderrechtsnachfolge in § 7 der Satzung beschrieben:
Wenn Ihnen daran gelegen ist, dass Ihre Einlage auch über Ihren Tod hinaus möglichst weiterhin bei der VITA zu klimaschützenden Projekten eingesetzt bleiben soll, können Sie dies entsprechend beeinflussen.
Es bietet sich in aller Regel an, Ihre VITA-Anteile insgesamt gezielt einer/m Begünstigten zu vermache (und falls gewünscht Ihren Willen zum Verbleib der Anteile bei der Vita gegenüber diesem zu äußern bzw. dies schriftlich im Testament zu dokumentieren).
Auch bei Überlassung aller Anteile an eine/n einzelnen Begünstigte(n) können die Anteile aber in jedem Fall durch diesen im Rahmen der normalen Kündigungsfristen bei der VITA gekündigt werden (§ 5 der Satzung):