Das Regelwerk für die VITA
Die Genossenschaft ist eine besondere Unternehmensform. In ihr schließen sich mehrere Personen mit dem Ziel zusammen, durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb den Einzelnen wirtschaftlich zu fördern. Gleichzeitig wird ein gemeinsamer Zweck verfolgt: Im Falle der VITA den Klimaschutz im Hochschwarzwald.
Dafür braucht es Regelungen. Diese sind zunächst im Genossenschaftsgesetz festgeschrieben. Und auf dieser Basis fußt die Satzung der VITA. Änderungen sind nur im Rahmen einer Generalversammlung durch mehrheitlichen Mitgliederbeschluss möglich.
Hier finden Sie die aktuelle Satzung der VITA (zuletzt geändert durch Beschluss der Generalversammlung vom 26. Juni 2019.
Die wesentlichste Änderung aus Juni 2019 war, dass die Stückelung der Genossenschaftsanteile auf 250 € beschlossen wurde. Dadurch wurde die Eintrittshürde für Neumitglieder gesenkt, was erheblich dazu beitrug, dass wir seit Sommer 2019 bis Anfang 2021 die Anzahl der aktiven Genossen auf zwischenzeitlich über 230(!) ausbauen konnten. Das entspricht einem Zuwachs von mehr als 70 % im Vergleich zum Jahresbeginn 2019!
Werden auch Sie Teil der Erfolgsgeschichte
Schon mit 250 €, welche Sie der VITA für Klimaschutzprojekte im Hochschwarzwald leihen, sind Sie dabei. Und Sie profitieren von zahlreichen Vorteilen (siehe VITA-Rendite).