Mitgliedsanteile übertragen
Nach § 6 der Satzung können Mitgliedsanteile (Geschäftsguthaben) an Dritte übertragen werden. Sollten Sie Anteile in die Vita investiert haben, an die Sie kurzfristiger rankommen müssen als es die Kündigungsfristen hergeben, dann können Sie diese anteilig oder in vollem Umfang an Dritte übertragen.
Das kann ein neues Mitglied sein oder ein Ihnen bekannter Vita-Genosse, der schon Anteile hat aber noch nicht in Höhe von 7.500 €. Der finanzielle Ausgleich vom Übertragenden zum Übernehmenden Mitglied ist ausschließlich zwischen den beiden Parteien zu regeln. Für das übernehmende Mitglied gelten dann die üblichen Kündigungsfristen (§ 5 der Satzung).
Bei dringendem Liquiditätsbedarf kommen Sie auf die VITA Geschäftsstelle zu. Sie erhalten dann nach Möglichkeit Unterstützung dabei, jemanden zu finden, der Genossenschaftsanteile übernimmt. Wir bitten jedoch darum, sich zunächst selbst um eine(n) Übernehmende(n) umzusehen.
So gehen Sie konkret vor
Der nachfolgende Antrag ist von beiden Parteien zu unterschreiben. Er enthält - neben einem Merkblatt mit Beschreibung - drei Ausfertigungen des Antrags:
- eine für jede der beiden Parteien sowie
- eine im Original beidseitig unterschriebene Fassung, welche an die Vita Geschäftsstelle zu schicken / einzuwerfen ist (Kontaktdaten im Merkblatt).